Auf dieser Seite finden Sie uns oft gestellte Fragen
Temin notwendig?
Nein!
Bei uns brauchen Sie für eine Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung keinen Termin!
Wir vergeben nur Termine für eine Begutachtung nach § 21 StVZO an – die auch gerne Einzelabnahme oder Vollabnahme genannt wird.
Wie lange dauert es?
Ca. 45-60 Minuten
Wir versuchen stets Ihre Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Durch die volle Auslastung unserer beiden Prüfbahnen durch mindestens zwei Prüfer, gelingt uns dies die meiste Zeit sehr gut.
Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie ca. 45-60 Minuten einplanen.
Während Ihrer Wartezeit können Sie sich kostenlos mit einer heißen Tasse Kaffee oder einem gekühlten Getränk aus dem Kühlschrank versorgen.
Preise und Kartenzahlung möglich?
Einen Ausschnitt unserer Preise finden Sie direkt auf unserer Startseite und wenn Sie genauere Informationen suchen können Sie hier unsere komplette Entgeltliste einsehen: Entgeltliste
Eine Kartenzahlung ist kein Problem, allerdings im Moment ausschließlich mit der bekannten „EC-Karte“.
Wie lange darf man überziehen?
Gar nicht!
Allerdings erhöht sich erst ab dem dritten Monat die Gebühr aufgrund einer vertieften Untersuchung, die wir durchführen müssen.
Diese variiert von beispielsweise 7,60€ bei einem kleinen Anhänger bis zu 17,60€ bei einem normalen PKW.
Dafür bekommen Sie immer zwei Jahre ab dem Zeitpunk der Vorstellung zur HU, eine Rückdadierung auf die „alte“ Laufzeit gibt es nicht.
Wie lange Zeit für die Nachkontrolle?
1 Monat!
Egal ob „geringe Mängel“ (Abk. GM) oder „erhebliche Mängel“ (Abk. EM) an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, ist der Halter für deren zeitnahe Beseitigung verantwortlich.
Der Unterschied liegt darin, dass bei erheblichen Mängel eine Wiedervorführung im Rahmen einer Nachkontrolle nötig ist. Zu beachten ist hier, dass bei der Nachkontrolle alle Mängel die auf dem HU-Bericht stehen beseitigt sein müssen, dies gilt auch für „geringe Mängel“.
Welche Mängel muss ich beseitigen?
Alle!
Egal ob „geringe Mängel“ (Abk. GM) oder „erhebliche Mängel“ (Abk. EM) an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, ist der Halter für deren zeitnahe Beseitigung verantwortlich.
Der Unterschied liegt darin, dass bei erheblichen Mängel eine Wiedervorführung im Rahmen einer Nachkontrolle nötig ist. Zu beachten ist hier, dass bei der Nachkontrolle alle Mängel die auf dem HU-Bericht stehen beseitigt sein müssen, dies gilt auch für „geringe Mängel“.
Sonstige Dienstleistungen:
Schadengutachten
Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und benötigen zur Schadenregulierung ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen? Gerne bieten wir Ihnen tatkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung an.
Oldtimer Kurzbewertung
Auch bieten wir eine Oldtimer Kurzbewertung über Classic-Analytics für Ihr Fahrzeug an.
Dies wird zur Wertermittlung für Oldtimer Versicherungen benötigt oder zur Preisermittlung, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten.