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Auf dieser Seite finden Sie uns oft gestellte Fragen

Temin notwendig?

Nein!

Bei uns brauchen Sie für eine Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung keinen Termin!

Sie können einfach zwischen den Öffnungszeiten bei uns vorbei kommen, allerdings spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten (11:30 Uhr morgens und 16:30 Uhr mittags).

Wie lange dauert es?

Ca. 45-60 Minuten

Wir versuchen stets Ihre Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Durch die volle Auslastung unserer beiden Prüfbahnen durch mindestens zwei Prüfer, gelingt uns dies die meiste Zeit sehr gut.

 Für eine normale Hauptuntersuchung sollten Sie ca. 45-60 Minuten einplanen.

Während Ihrer Wartezeit können Sie sich kostenlos mit einer heißen Tasse Kaffee oder einem gekühlten Getränk aus dem Kühlschrank versorgen.

Preise und Kartenzahlung möglich?

   

Einen Ausschnitt unserer Preise finden Sie direkt auf unserer Startseite und wenn Sie genauere Informationen suchen, können Sie hier unsere komplette Entgeltliste einsehen: Entgeltliste

Eine Kartenzahlung ist kein Problem, allerdings im Moment ausschließlich mit der bekannten „EC-Karte“.

Wie lange darf man überziehen?

Gar nicht! 

Allerdings erhöht sich erst ab dem dritten Monat die Gebühr für Hauptuntersuchung aufgrund einer vertieften Untersuchung, die wir durchführen müssen.

Sie wird immer mit 20% auf die Hauptuntersuchung (ohne Abgas!) berechnet.

Dafür bekommen Sie immer zwei Jahre ab dem Zeitpunk der Vorstellung zur HU, eine Rückdadierung auf die „alte“ Laufzeit gibt es nicht.

Wie lange Zeit für die Nachkontrolle?

1 Monat!

Nach einer nicht bestandenen HU mit erheblichen Mängel haben Sie ab dem Datum der Hauptuntersuchung genau einen Monat Zeit. Wenn Sie beispielsweise am 10. Januar zur HU kamen, haben Sie genau bis zum 10. im Folgemonat, hier 10. Februar, Zeit zur Nachkontrolle bei uns vorbeizuschauen. Eine Ausnahme wäre, wenn dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag fällt, dann verlängert sich die Frist auf den Montag danach.

Welche Mängel muss ich beseitigen?

Alle!

Egal ob „geringe Mängel“ (Abk. GM) oder „erhebliche Mängel“ (Abk. EM) an Ihrem Fahrzeug festgestellt wurden, ist der Halter für deren zeitnahe Beseitigung verantwortlich. 

Der Unterschied liegt darin, dass bei erheblichen Mängel eine Wiedervorführung im Rahmen einer Nachkontrolle nötig ist. Zu beachten ist hier, dass bei der Nachkontrolle alle Mängel, die auf dem HU-Bericht stehen, beseitigt sein müssen, dies gilt auch für „geringe Mängel“.