Zum Inhalt springen

Schadengutachten​

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und wissen nun nicht was zu tun ist? Kein Problem!

Was Sie nun tun müssen ist ganz einfach. Melden Sie sich bei uns und wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Schadenaufnahme bis zur Reparatur (oder der Auszahlung der Reparaturkosten). Und ganz wichtig: Ihnen entstehen keine Kosten!

Sie haben das Recht eigene Partner zu wählen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

Nach der deutschen Rechtssprechung dürfen Sie einen Sachverständigen (Gutachter) Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Wir, als unabhängige Sachverständige, erstellen Ihnen gerne ein unparteiisches Gutachten zu Ihrem Fahrzeug.

In den meisten Fällen ist es ratsam einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Straßenverkehrsrecht mit einzubeziehen. Auch da können wir Ihnen gerne einen kompetenten Partner vermitteln, sodass Ihnen kein Nachteil entstehen wird.

Sie dürfen entscheiden wer Ihr Fahrzeug repariert! Sie müssen nicht auf Partnerwerkstätten der Haftpflichtversicherer zurückgreifen und somit das Risiko eingehen, dass Ihr Fahrzeug möglicherweise unsachgemäß instandgesetzt wird. Dazu beraten wir Sie gerne auch persönlich. 

Nach Erstellung des Gutachtens liegt es nun bei Ihnen:

  • Sie können Ihr Fahrzeug in der Wunschwerkstatt abgeben und reparieren lassen
  • Sie können sich die Summe, auf Basis der im Gutachten ermittelten Reparaturkosten, auch einfach auszahlen lassen 

Es entstehen Ihnen keine Kosten! Wir als Gutachter, der Rechtsanwalt und die Werkstatt rechnen direkt mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ab.

Um den Schaden an Ihrem Fahrzeug aufzunehmen, benötigen wir nicht länger als 15min. Das fertige Gutachten bekommen Sie innerhalb der nächsten 24h zugesandt.

Zur schnellen Terminvereinbarung stehen wir Ihnen auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 0171 8367547 oder schreiben Sie uns: info@ing-kleist.de